Terms & Conditions

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen, Lieferungen und Rechtsgeschäfte der Agentur und der von der Agentur beauftragten Auftragnehmer erfolgen ausschließlich nach den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Mit Auftragserteilung und Geschäftsabschluss erkennt der Auftraggeber die Bedingungen als verbindlich an. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbe- halt der Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Angebotabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten und sind nur auf diese unveränderten Daten bezogen.
2. Preise für Miet- und Kaufwaren sind keine Festpreise. Gegenüber den Angebotspreisen ist eine Kostenabweichung bis zu 20% möglich, ohne dass hierüber mit dem Auftraggeber eine ergänzende Vereinbarung getroffen werden muss. Soweit Kostensteigerungen sich abzeichnen, die mehr als 20% über den zunächst veranschlagten Kosten liegen, so muss hierüber die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt oder eine schriftliche Abänderungsvereinbarung getroffen werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Die Agentur ist bemüht, den Wünschen des Auftraggebers nach einem bestimmten Auftragnehmer nachzukommen. Sollte diese Person aus einem wichtigen Grund verhindert sein, erklärt sich der Auftraggeber bereit, den dafür gestellten Ersatz anzuerkennen. Weitergehende Rechte bestehen gegenüber der Agentur nicht. Eine Option muss spätestens 3 Tage vor Auftragsbeginn im Inland und 5 Tage vor Auftragsbeginn im Ausland gebucht oder gelöscht werden. Bei Nichteinhaltung kann ein Ausfallhonorar von 100% zuzüglich der hieraus vereinbarten Vermittlungsgebühr pro optioniertem Tag berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber einen angemessenen Ersatz für entstandene Aufwendungen zu leisten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 3 Leistungszeit, Rechteeinräumung
1. Können vereinbarte Termine für Leistungen wegen Umständen nicht eingehalten werden, die die Agentur und/oder die Auftragnehmer nicht zu vertreten haben, wird die Leistungszeit angemessen verlängert. Wird durch solche Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Agentur und/oder die Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit.
2. Die Einhaltung von vereinbarten Terminen für Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu besorgender Unterlagen und Informationen und der erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung sonstiger Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
3. Dem Auftraggeber und/oder Kunden werden Verwertungsrechte an den Fotoaufnahmen oder an sonstigen geschützten Leistungen nur zur Verwendung für den Auftrag eingeräumt. Jede Verwertung zu einem anderen Zweck bedarf der Zustimmung der Agentur und/oder des Auftragneh- mers und ist angemessen zu vergüten.

§ 4 Gewährleistung, Haftung, Gefahrenübertragung
1. Der Auftraggeber hat die Leistung des Auftragnehmers während der Produktionstage zu prüfen. Rügen oder Beanstandungen sind - für den Fall, dass der Auftraggeber oder Kunde bei der Durchführung der Fotoproduktion oder sonstiger Produktionen anwesend ist - unverzüglich noch während der Produktion zu erteilen. Im Übrigen sind Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Beendigung des Auftrages gegenüber der Agentur schriftlich geltend zu machen.
2. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für die ausgeführten Leistungen sind auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Soweit Nacher- füllung nach den Gegebenheiten nicht möglich ist oder fehlschlägt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung angemessen herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der Agentur oder den Auftragnehmern sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Agentur oder der Auftragnehmer den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die zur Produktion benötigte Ausstattung, die Waren oder sonstige Materialien, die über den Auftrag- nehmer zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber hat die Waren und Materialien pfleglich und sorgsam zu behandeln. Eventuelle Schäden an den Waren und Materialien hat der Auftraggeber zu ersetzen. Der Auftraggeber haftet für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Die zur Produk-tion vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Waren, Güter (Kollektion, etc.) oder sonstige Materialien müssen von ihm versichert werden. Außer- dem muss ausgeliehene und vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Ware versichert werden. Für evtl. auftretende Schäden an diesen Waren, Gütern oder sonstigen Materialien haftet weder die Agentur noch der Auftragnehmer, es sei denn es wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

§ 5 Vergütung, Zahlungsfälligkeit
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Rahmen des Auftrages festgelegten Honorare, Auslagen und Zahlungen für Fremdleistungen an die Agentur als Inkassobevollmächtigte des Auftragnehmers zu entrichten. Die Vorauszahlungen für Fremdleistungen verwaltet die Agentur im Interesse und für Rechnung des Auftraggebers.
2. Die für die aufgeführten Leistungen gestellten Rechnungen sind, soweit keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, sofort nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug fällig. Die Zahlung hat entweder durch Banküberweisung, per Scheck oder in bar zu erfolgen. Mit einer anderen Zahlungsweise ist der Auftragnehmer nicht einverstanden. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird dem Auftraggeber eine fällige Forderung gestundet, so ist die Agentur berechtigt ab Verzugseintritt oder ab Stundung Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindesten jedoch Zinsen in Höhe von 7 %, zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Agentur Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen bzw. Begleichung bereits entstandener Kosten verlangen, sowie die Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung werden dem Auftraggeber 5 Euro berechnet. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Regelungen
1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Agentur. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Abänderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen oder Teile davon unwirksam werden oder sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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